Archive for the ‘Rauchverbot’ Category:
03 Jan
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, kritisiert, dass in vielen Bundesländern das Rauchverbot nicht eingehalten wird und fordert bessere Kontrollen und mehr Sanktionen. Neben der Untätigkeit vieler Behörden erschweren auch die vielen Ausnahmen die Gewährleistung eines Nichtraucherschutzes.
Quelle: dradio.de
02 Dez
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat letzten Freitag entschieden, dass es sich bei einer überdachten und umschlossenen Durchgangszone in einem Einkaufszentrum um einen Innenraum im Sinne des Gesundheitsschutzgesetzes handelt und dort somit das Rauchverbot gelte. Geklagt hatte eine Wirtin im Münchner Elisenhof.
Quelle: Yahoo!
02 Dez
Im Saarland gilt seit dem 1. Dezember 2012 ein neues Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen. Bisher durften Raucher in abgetrennten Raucherräumen von Gastronomiebetrieben rauchen, deren Inhaber zwischen dem 21. November 2007 und dem 18. November 2009 abgetrennte Raucherräume errichtet hatten. Ab sofort ist das Rauchen in sämtlichen Gastronomieinnenräumen nicht mehr gestattet.
Quelle: Saarbrücker Zeitung
16 Nov
Wie an den meisten Stränden werfen auch im französischen Badeort La Ciota viele Raucher ihre Zigarettenkippen gedankenlos in den Sand. Sehr zum Ärger der anderen Gäste, denen der Anblick der Zigarettenstummel missfällt. Problematischer ist die Tatsache, dass kleine Kinder die Kippen in den Mund nehmen. Das Problem ist von Spielplätzen bekannt, weshalb es dort immer häufiger Rauchverbote erlassen werden. In La Ciota hat der stellvertretende Bürgermeister das Rauchen jetzt verboten.
Quelle: DerWesten
19 Sep
Die in Bayern von Shisha-Bar-Besitzern eingereichten Popularklagen wurden vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München abgewiesen. Die bayerischen Verfassungsrichter stellten klar, dass der Staat das Rauchverbot konsequent verfolgen dürfe und sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen müsse.
Wie bereits einige male zuvor sind Gegner rauchfreier Gastronomie auch diesmal vor Gericht gescheitert.
Quelle: infranken.de
18 Aug
In der Schweiz wird es demnächst eine Abstimmung geben, in der über ein schweizweit einheitliches Rauchverbot abgestimmt wird. Eine Volksinitiative der Lungenliga Schweiz hatte die für eine Abstimmung benötigte Anzahl an Unterschriften gesammelt.
Die Initiative der Gruppe Freie Schweizer Wirte, welche alle gesetzlichen Rauchverbote aufheben will, scheiterte hingegen mit 80 000 gesammelten Unterschriften an der Marke von 100 000 Unterschriften.
Die Ergebnisse der Unterschriftensammlungen zeigen, dass sich auch in der Schweiz die Mehrheit der Bevölkerung durch Tabakrauch belästigt fühlt, die gesundheitlichen Konsequenzen des Passivrauchens nicht akzeptiert und spricht sich somit für rauchfreies Ausgehen aus.
Quelle: Tagesschau Schweiz
15 Jul
Nach den Sommerferien will die rot-grüne Regierung von Nordrhein-Westfalen das bestehende und nicht funktionierende Rauchverbot verschärfen. Gesundheitsminister Steffens kündigte einen Gesetzesentwurf an, der viele der bisher bestehenden Ausnahmen abschaffen soll.
Die Grünen befürworten ausnahmslos rauchfreie Kneipen, die SPD-Fraktion hingegen ist sich noch nicht sicher, ob sie das Rauchen in Einraumkneipen weiterhin zulassen und dort somit keinen Gesundheitsschutz für das beschäftigte Personal durchsetzen will.
Ob sich die Situation im Bundesland mit dem schlechtesten Nichtraucherschutzgesetz tatsächlich verbessern wird, bleibt abzuwarten. Bereits im letzten Jahr sprach man davon, das Gesetz zu verbessern.
Selbst wenn das Nichtraucherschutzgesetz verschärft werden sollte, so bleiben Nordrhein-Westfalens Gefängnisse, Altenheime und psychiatrische Einrichtungen weiterhin verraucht. Personen, die sich dort aufhalten (müssen), werden weiterhin den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt sein.
Quelle: DerWesten
05 Mai
Trotz bestehender Nichtraucherschutzgesetze wird in 80 Prozent der deutschen Kneipen und Bars weiterhin geraucht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrum, das im Februar und März diesen Jahres alle Gaststätten im Innenstadtbereich von Düsseldorf, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, Schwerin, Stuttgart und Wiesbaden analysiert hat. Des weiteren wurden in Berlin und München zwei weitere Stadtbezirke mit hoher Kneipendichte untersucht. In vier von fünf der 2939 überprüften gastronomischen Betrieben wurde immer noch geraucht. In bestehenden Nichtraucherbereichen war die Schadstoffbelastung messbar erhöht, da der Tabakrauch nicht in den Raucherbereichen bleibt, sondern sich in allen Räumen verteilt.
Selbst in München, wo die Bürger in einem Volksentscheid für ein Nichtraucherschutzgesetz ohne Ausnahmen gestimmt haben, wird immer noch in 17 Prozent der Getränkegaststätten geraucht. Möglich macht dies eine Ausnahmeregelung, die das Rauchen bei echten geschlossenen Gesellschaften weiterhin erlaubt. Das Personal entsprechender (Dauer‑)Veranstaltungen ist nach wie vor den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum kommt zu dem Fazit, dass „Ausnahmeregelungen zum Nichtraucherschutz weder praktikabel noch effektiv sind. Sie dürfen in den meisten Bundesländern als gescheitert angesehen werden.“
Via: WELT ONLINE
20 Apr
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine von Nichtraucherschutzgesetzgegnern eingereichte Popularklage gegen die seit 2007 geltenden Nichtraucherschutzgesetze zurückgewiesen. In dem Urteil verkündet das Gericht, dass die für Raucher und Gastwirte entstehenden Auswirkungen, beispielsweise die gefürchteten, aber nicht eingetretenen Umsatzverluste, „angesichts der andernfalls drohenden Gesundheitsgefährdung unbeteiligter Dritter in jedem Fall zumutbar“ und „nicht unverhältnismäßig“ seien. Auch den „schwerwiegenden Eingriff in die freie Berufsausübung“ der Wirte sah das Gericht nicht als Grund für Beanstandungen der Gesundheitsschutzgesetze. Das Gericht weist weiter darauf hin, dass der Gesetzgeber mit dem Rauchverbot den grundrechtlichen Schutzauftrag erfülle und „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“ verfolge.
Quelle: Bayerischer Verfassungsgerichtshof
08 Apr
Drei unabhängig voneinander erhobene Studien kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass in Nordrhein-Westfalen das Rauchverbot mit seinen vielen Ausnahmen nicht funktioniert. In den meisten Diskotheken, Gastronomiebetrieben und Festzelten wird weiterhin geraucht.
Das Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg hat 2000 Betriebe in 15 nordrhein-westfälischen Städten überprüft. 70 Prozent der Raucherräume in den Gastronomiebetrieben genügten nicht den vom Gesetzgeber erlassenen Vorschriften. In 92 Prozent der überprüften Rauchergaststätten würden Regeln wie z. B. die Kennzeichnungspflichten missachtet.
Die vielen Ausnahmeregelungen werden von Wirten sofort missbräuchlich genutzt und machen es den Mitarbeitern der Ordnungsämter schwer, Verstöße zu ahnden.
Auch die Verbaucherzentrale hat sich der Belästigung und Gefährdung durch Tabakqualm angenommen und in fünf Städten 50 Diskotheken untersucht. Immerhin drei waren zum Zeitpunkt der Überprüfung rauchfrei gewesen, von den restlichen 47 waren lediglich vier offiziell als Raucherclub ausgewiesen.
Eine Studie der Dieter-Mennekes-Umweltstiftung hat die Karnevalsveranstaltungen im Rheinland stichprobenartig untersucht. Nur auf vier der 14 Veranstaltungen wurde nicht geraucht. Selbst bei sieben Feiern für Kinder nahmen einige Raucher kein Rücksicht und rauchten in den Foyers, sodass der Qualm durch die offen stehenden Türen in den Sitzungsraum ziehen konnte.
Auch in Bayern hatte ein Rauchverbot mit vielen Lücken dazu geführt, dass in nahezu allen Kneipen, Diskotheken und Festzelten weiter geraucht wurde. Die Mehrheit der Bevölkerung stimmte am 4. Juli 2010 in einem Volksentscheid für ein Rauchverbot ohne Ausnahmen. Seit dem 1. August 2010 kann man in Bayern tatsächlich rauchfrei in Kneipen und Clubs feiern.
Via: RP Online
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