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02 Dez

Bayern: Rauchverbot gilt auch in bewirtschafteten Bereichen in Einkaufszentren


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat letzten Freitag entschieden, dass es sich bei einer überdachten und umschlossenen Durchgangszone in einem Einkaufszentrum um einen Innenraum im Sinne des Gesundheitsschutzgesetzes handelt und dort somit das Rauchverbot gelte. Geklagt hatte eine Wirtin im Münchner Elisenhof.

Quelle: Yahoo!


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