Bayern: Popularklage gegen Gesetz zum Schutz der Gesundheit eingereicht

on August 6, 2010

Rechtsanwälte um den Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur e. Ⅴ. (VEBWK) haben im Auftrag einiger Shisha-Bar-Betreiber vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage eingereicht und beantragt, das mit dem Volksentscheid verschärfte Gesetz zum Schutz der Gesundheit für nichtig zu erklären. Der Hintergrund der Klage ist klar: Die Wirte wollen eine Wasserpfeife auf die Fensterbank stellen und damit das Gesetz zum Schutz der Gesundheit aushebeln.

Begründet wird die Klage damit, dass es nach einer Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung keine wissenschaftlichen Feststellungen gesundheitlicher Gefahren gibt, die von passiv eingeatmetem Wasserpfeifendampf ausgehen. In der gleichen Stellungnahme steht allerdings auch, dass „einige Indizien dafür [sprächen], dass die Verwendung der Wasserpfeife kaum weniger gefährlich ist als der Konsum von Zigaretten“.

Ein paar interessante Details:

  • Spricht das Bündnins Bayern sagt Nein auf Facebook noch von „Shisha-Bars„, sind es nun plötzlich „Shisha-Cafés“. Möglicherweise soll damit soll suggeriert werdt, dass dort kein Alkohol getrunken wird und Sisha-Bars daher nicht mit konventionellen Kneipen vergleichbar sind
  • Obwohl Shisha-Bars kaum der Bayerischen Wirtshauskultur zugeordnet werden können, ist der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur e. Ⅴ. Koordinator der Klage
  • In der Klage wird argumentiert, dass „die Gäste [Sisha-Bars] allein zu dem Zweck aufsuchen, eine Wasserpfeife zu rauchen“. Das allerdings ist auch mit dem bestehenden Gesetz möglich, solange keine Getränke und Speisen verkauft werden
  • Die Anwalts‑ und Prozesskosten, laut einem Merkur-Artikel mehrere 10 000 Euro, zahlt der VEBWK

One comment

War ja klar. Wenn diese Ignoranten so weiter machen, wird irgendwann tatsächlich das Tabakrauchen komplett verboten. Bei mir verscherzen sie es sich zumindest mit solchen Aktionen.

by Dami on 6. August 2010 at 12:55. #

Leave your comment

Not published.

If you have one.