Raucherverbot ohne Ausnahmen nicht verfassungswidrig
Das seit dem 1. August 2010 in der bayerischen Gastronomie geltende Rauchverbot ohne Ausnahmen ist nicht verfassungswidrig. Ein entsprechendes Urteil hat das Bundesverfassungsgericht an 2. August 2010 gefällt. Ein Rauchverbot ohne Ausnahmen beschneidet weder Raucher noch Gastwirte in ihren Grundrechten. Als Begründung wurde auf ein Urteil vom Juli 2008 verwiesen, wonach das Grundgesetz den Gesetzgeber nicht hindert, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, „insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen“. Wenn sich der Gesetzgeber wegen des Gesundheitsschutzes für ein Rauchverbot in allen Gaststätten entscheidet, muss er dem Gericht zufolge keine Ausnahmen zulassen. Eine drohende wirtschaftliche Gefährdung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten ändert daran nichts.
Via: AFP
