Bayern: Ausführungsbestimmungen des Gesundheitsministeriums offen für Missbrauch

on Juli 28, 2010

Die Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz in Bayern nach dem Volksentscheid am 4. Juli 2010 wurden veröffentlicht. Darin wurden Ausnahmeregelungen für „echte geschlossene Gesellschaften“ geschaffen. Demnach soll das Rauchen beispielsweise auf Hochzeiten, Geburtstagen oder Taufen wieder erlaubt sein:

Nur im Fall einer echten geschlossenen Gesellschaft, die einen abgetrennten Raum oder die gesamte Gaststätte ausschließlich nutzt und bei der die Öffentlichkeit insoweit räumlich ausgeschlossen ist, greift das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten nicht.

Bei echten geschlossenen Gesellschaften ist der Kreis der Teilnehmer in der Regel von vorneherein auf eine meist kleine Zahl feststehender, namentlich geladener Personen begrenzt. Der Zutritt wird grundsätzlich nur diesen, im Vorhinein bestimmten, also nicht beliebig wechselnden Einzelpersonen gewährt. Beispiele sind private Familienfeiern mit persönlicher Einladung, wie Hochzeit, Geburtstag, Taufe oder eine unter solchen engen Voraussetzungen einberufene Vorstandssitzung einer Gesellschaft. Hier werden nur bestimmte Einzelpersonen bewirtet.

Pro Rauchfrei hat dazu bereits einen Kommentar geschrieben, dem nichts mehr hinzuzufügen ist:

Denn was wird jetzt wieder passieren:

  • wie bereits von einigen Wirten angekündigt, wird jetzt jeder Namenstag, jeder Geburtstag, jede Taufe usw. zur „geschlossenen Gesellschaft“ erklärt werden
  • die Kontrolle durch Ordnungsämter dürfte sich angesichts der findigen Wirte erneut als schwierig erweisen; das Schlupfloch wird ausgeweitet werden
  • Festzelt-Wirte werden benachteiligt
  • erneut wird bei Familienfeiern und Vorstandssitzungen der Gastgeber in die Situation kommen, zwischen Interessen von anwesenden Rauchern und Nichtrauchern zu vermitteln, wobei es in andere Staaten längst auch hier die Norm ist, drinnen nicht zu rauchen
  • auch Kinder werden wieder bei solchen geschlossenen Veranstaltungen in Gaststätten eingeraucht werden (bei Taufen gar die Allerkleinsten)
  • die Bedienungen werden erneut gezwungen, giftigen Qualm zu ertragen – denn so eine „echte geschlossene Gesellschaft“ in einer Gaststätte ist eben trotzdem keine reine private Angelegenheit wie zu Hause
  • am nächsten Tag ist die Gaststätte immer noch eine öffentliche Gaststätte – nur dann mit vergifteten Möbeln und Wänden, aus denen der Gestank wieder austreten und die Gäste in den folgenden Tagen schädigen wird. Eine Tatsache, die längst nachgewiesen ist.
  • Auch die Nichtraucher-Initiative hat einen Kommentar veröffentlicht.

    Wer den Gestank und die Gefährung des Tabakrauchs in Gastronomiebetrieben, die das Rauchverbot missachten, nicht hinnehmen will, hat verschiedene Möglichkeiten, sich zu beschweren..