Bayern: Aufweichung des Nichtraucherschutzes beschlossen

on Juli 16, 2009

Wie erwartet, hat der bayerische Landtag gestern mit den Stimmen von CSU, FDP und den Freien Wählern eine Lockerung des Rauchverbots beschlossen.

Ab dem 1. August wird man in den meisten Kneipen, in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken sowie in Festzelten wieder den giftigen Tabakrauch einatmen oder zu Hause bleiben müssen. In öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen weiterhin nicht gestattet. Da nun offiziell wieder geraucht werden kann, wurde die Ausnahmeregelung der Raucherclubs abgeschafft. Gastronomiebetriebe, in denen geraucht werden darf, müssen dies durch ein Schild vor der Tür kenntlich machen, Minderjährige dürfen sich dort nicht aufhalten.

Die Abgeordneten Thomas Zimmermann und Hermann Imhof von der CSU und Otto Bertermann von der FDP stimmten gegen die Aufweichung des Gesundheitsschutzgesetzes. Die CSU-Abgeordneten Max Strehle, Robert Kiesel und Peter Winter enthielten sich.

Die Gesetzesreform benachteiligt vor allem die Angestellten in der Gastronomie sowie Kinder und Jugendliche, die in Festzelten den Giftstoffen des Tabakrauchs ausgesetzt sind. Aber auch jeder Bürger, der keinen Zigarettenrauch einatmen kann oder will, wird in der Wahl eines Gastronomiebetriebes stark eingeschränkt werden oder gar nicht ausgehen können.

Via: sueddeutsche.de

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