Sachsen-Anhalt schränkt das Rauchen ein
Ab dem 1. Januar 2008 wird in Sachsen-Anhalt das Rauchen im Landtag, in Behörden, Gebäuden der Landesverwaltung, Schulen sowie Schulhöfen, Jugendclubs, Sporthallen, Senioren‑ und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Theatern, Kindergärten, Einkaufszentren, Diskotheken und Gaststätten mit einem Raum nicht mehr erlaubt sein. Restaurants und Kneipen mit mehreren Räumen können einen abgetrennten Raucherraum ausweisen. Dieser muss nicht zwingend ein Nebenraum, es kann auch der Hauptschankraum sein. Verstöße gegen das Gesetz werden bis zum 1. Juli 2008 nicht geahndet. Danach können Bußgelder verhängt werden, über deren Höhe das Gesetz sich ausschweigt. In zwei Jahren will der Landtag das Gesetz überprüfen.
Quelle: mz-web.de

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