Tabakblog

Informationen über Tabakkonsum und Passivrauchen.

17 Dez

Rauchverbot in Münchener U-Bahn-Haltestellen ab Januar 2008


Auf den Bahnsteigen der Münchener U-Bahn ist das Rauchen bereits seit fünf Jahren verboten. Ab dem 1. Januar 2008 wird das Rauchverbot auf die kompletten U-Bahn-Bauwerke ausgedehnt. In Treppenhäusern, Zwischengeschossen und Oberflächenbahnhöfen wird das Rauchen in Zukunft nicht mehr gestattet sein. Das Rauchverbot gilt auch, wenn man sich auf der Treppe von der Straße in ein U-Bahn-Bauwerk befindet und bis man wieder die Straßenoberfläche erreicht hat. Der MVG will von seinem Hausrecht Gebrauch machen und das Rauchverbot konsequent umsetzen. Als Grund für die Einführung werden die Belästigung durch den Tabakrauch sowie die durch achtlos weggeworfene Asche, Kippenstummel und Zigarettenpackungen entstehenden Reinigungskosten genannt. Wer das Rauchverbot missachtet muss mit Bußgeldern in Höhe von 15 Euro rechnen.

Quelle: muenchen24.info


Post a Comment