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12 Dez

Raucherräume und Lüftungsanlagen schützen nicht vor den Gefahren des Passivrauchens


Das deutsche Krebsforschungsinstitut hat Schadstoffe in gastronomischen Betrieben vor und nach Einführung der Landesgesetzgebung zum Nichtraucherschutz gemessen und die Ergebnisse veröffentlicht.

Der Report verdeutlicht die kurz‑ wie langfristigen Folgen des Passivrauchens für Beschäftigte der Gastronomie. Neben langfristigen Folgen wie einer Risikoerhöhung für Herz-Kreislauferkrankungen sowie Lungenkrebs werden auch kurzfristige Folgen wie brennende und gerötete Augen, Reizungen des Rachens und der Atemwege, Husten und Kopfschmerzen genannt. Prof. Dr. med. Otmar Ⅾ. Wiestler warnt: „Raucherräume sind gesundheitsgefährdend und stellen eine permanente Gefahrenquelle für die Innenraumluft von Gebäuden dar.“

Die Auswertungen verschiedener Studien und Messergebnisse verdeutlichen, dass die erbgutverändernden, giftigen und krebserzeugenden Schadstoffe des Tabakrauchs aus den Raucherräumen in das gesamte Gebäude gelangen. Schwangere und stillende Mütter dürften grundsätzlich keinen Zugang zu Raucherräumen erhalten. Beschäftigte müssten in diesem Zimmern aus Arbeitsschutzgründen Schutzmasken mit Atemfilter tragen. Selbst damit könnten sie sich nicht vollständig schützen, denn es gibt keine Atemfilter, die sämtliche gefährlichen Bestandteile des Tabakrauchs auffangen können.

Studien in Irland haben ergeben, dass bei den Angestellten der Gastronomiewirtschaft Krankheitssymptome wie gerötete Augen und Reizungen im Rachenraum nach der Einführung des Rauchverbots deutlich zurückgingen und sich die Lungenfunktion der nicht rauchenden Beschäftigten verbesserte. Die Wissenschaftler des Krebsforschungszentrums weisen darauf hin, dass die hohe Konzentration der Schadstoffe in Raucherräumen auch für Raucher eine zusätzliche Gesundheitsbelastung darstellt, da sie nicht nur den Hauptstromrauch ihrer eigenen Zigaretten, sondern auch den Nebenstromrauch der Zigaretten anderer einatmen.

Selbst modernste Filteranlagen und Lüftungssysteme entfernen die krebserzeugenden und erbgutverändernden Substanzen des Tabakrauchs nur teilweise. Da selbst winzigste Mengen dieser gefährlichen Substanzen zu Erbgutveränderungen führen und somit zu einer möglichen Tumorentwicklung beitragen können, ist es nicht möglich, wissenschaftlich gesicherte Grenzwerte zu nennen, unterhalb derer es keine Gesundheitsgefährdung gäbe. Lediglich eine Nullbelastung kann vor den Giften und krebserzeugenden Substanzen des Tabakrauchs schützen.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat zwei Publikationen mit weiteren Informationen zu den Themen Raucherräume und Lüftungssysteme: Keine Alternative zur rauchfreien Gastronomie und Erhöhtes Gesundheitsrisiko für Beschäftigte in der Gastronomie durch Passivrauchen am Arbeitsplatz veröffentlicht.

Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum


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