Rauchverbot in Schleswig-Holstein ab Januar 2008
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat ein Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet, welches das Rauchen an Orten mit Publikumsverkehr einschränkt. Das Gesetz wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird das Rauchen in Kindertagesstätten und Schulen komplett verboten sein.
In Behörden der Landes‑ und Kommunalverwaltung, Einrichtungen der Kinder‑ und Jugendhilfe, staatlichen Hochschulen, Aus‑ und Weiterbildungsstätten, Heimen, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Museen, Theatern, Konzertsälen, Sporthallen, Gaststätten, Kneipen, Diskotheken und Restaurants wird das Rauchen eingeschränkt. Dort darf in künftig nur noch in kleineren Nebenräumen geraucht werden. Kneipen und Restaurants mit nur einem Gastraum, die keine Raucherräume anbieten können, werden demnach benachteiligt.
Der Landtag beschloss weitere Ausnahmen. So kann in geschlossenen Gesellschaften zeitlich befristet der größere von zwei Räumen als Raucherraum deklariert werden. Dies kann zum Beispiel bei einer Hochzeit der Festsaal in einem Landgasthof sein.
Bei Fest‑ und Traditionsveranstaltungen wird in Festzelten die Gesundheit der Nichtraucher auch in Zukunft nicht geschützt werden – dort darf weiterhin geraucht werden. Veranstaltungen dieser Art dürfen allerdings an einem Standort nur einmal im Jahr an maximal 21 aufeinanderfolgenden Tagen abgehalten werden.
Verstöße gegen das Rauchverbot werden sowohl bei Rauchern als auch bei Gastwirten mit einem Bußgeld von 1000 Euro bestraft.
Quelle: Kieler Nachrichten
4 Responses
to “Rauchverbot in Schleswig-Holstein ab Januar 2008”
1 Trackback(s)
- Jan 3, 2008: Rauchverbote in acht Bundesländern - Tabakblog

Ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden sowie Restaurantes finde ich sehr gut.
Aber ein Rauchverbot in kleinen Kneipen finde ich sehr übertrieben.
Man sollte lieber das Rauchen am Steuer während der Autofahrt verbieten,dann würden auch nicht mehr so viele Unfälle passieren.
Jährlich verunglücken in Deutschland etwa 5500 Menschen (2005: 5361) tödlich in Verkehrsunfällen. Nur ein geringer Teil wird verunglückt sein, weil während der Fahrt geraucht wurde. Wenn man also wirklich Menschenleben retten will, sollte man dies da tun, wo mit möglichst wenig Aufwand möglichst viele Leben gerettet werden können. Da in Deutschland jährlich etwa 3300 Menschen durch das Passivrauchen sterben, sollte man also zunächst hier beginnen.
Generell stimme ich dir aber zu. Drogen – ob Alkohol oder Tabak – haben im Straßenverkehr nichts verloren. Ein paar tausend Grad heiße Glut in der Hand und einhändiges Fahren ebenfalls nicht.
Da ich regelmäßig in S-H Urlaub mache, finde ich es sehr bedauerlich, dass in Gaststätten weiterhin (in Nebenräumen) geraucht werden darf. Das Bedienungspersonal wird weiterhin der Gesundheitsgefährdung ausgesetzt. Außerdem zieht der Qualm durch die zu öffnenden Türen in den Nichtraucherbereich. In Bayern haben wir es da besser. Hier gibt es praktisch keine Ausnahmen. Nur das ist gerecht und wird sich mit der Zeit auch einspielen und von der ganz überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert werden. Faule Kompromisse werden dagegen immer wieder Anlass zu Ärger geben.