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17 Nov

Berlin: Abgeordnetenhaus beschließt Rauchverbot


Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 8. November ein Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2008 wird das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Sporthallen, Gaststätten und Diskotheken nicht mehr erlaubt sein.
Ausgenommen von dem Verbot sind Polizeiverhöre sowie Heime und Gefängniszellen. Ferner dürfen Lokale abgetrennte Raucherräume errichten.
Da Verstöße gegen das Gesetz erst ab dem 1. Juli 2008 als Ordnungswidrigkeit bestraft werden, werden bis zu diesem Zeitpunkt wohl nach Erfahrung aus anderen Bundesländern viele Wirte das Rauchverbot nicht durchsetzen. Gesetzesbrüche werden ab Juli bei Gästen mit bis zu 100 Euro, bei Wirten mit bis zu 1000 Euro geahndet.

Quelle: Der Tagesspiegel


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