Selbstverpflichtung der Gastronomie zum Nichtraucherschutz in Restaurants gescheitert
Die freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomie zum Nichtraucherschutz in Restaurants ist gescheitert. Der DEHOGA hatte sich verpflichtet, dass 60 Prozent seiner Mitglieder bis zum 1. März 2007 Plätze für Nichtraucher anbieten würden. Wie die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing heute in Berlin mitteilte, würden nur 10,9 Prozent der Speisegaststätten Nichtraucherplätze anbieten. Die Drogenbeauftragte ließ das Ergebnis von dem Verbraucherzentrale Bundesverband überprüfen.
Der DEHOGA hatte mit der Bundesregierung vereinbart, dass bis März 2007 in 60 Prozent aller Speisegaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern und mehr als 40 Plätzen von diesen mindestens 40 Prozent als Nichtraucherplätze ausgewiesen werden. Aus der Selbstverpflichtung geht nicht hervor, dass Nichtraucherplätze auch rauchfrei sein müssen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband macht darauf aufmerksam, dass selbst die Zielmarke zur ersten Stufe der Zielvereinbarung zum 1. März 2006 nicht erreicht wurde. Danach hätten 30 Prozent der Speisebetriebe mindestens 30 Prozent des Platzangebots für Nichtraucher bereitstellen müssen. Den aktuellen Zahlen zu folge, haben bis heute lediglich 22,5 Prozent der Betriebe die Vorgabe zum Platzangebot für Nichtraucher und nur 11 Prozent der besuchten Betriebe die Anforderung zum Platzangebot und zur Kennzeichnung erfüllt. Selbst von den ermittelten DEHOGA-Mitgliedern würden nur 16,3 Prozent der Speisebetriebe den Anforderungen der Zielvereinbarung entsprechen. Der DEHOGA hatte vor einem Jahr bekannt gegeben, dass der erste Schritt der Zielvereinbarung für mehr Nichtraucherschutz in Hotellerie und Gastronomie erfolgreich umgesetzt worden wäre. Bereits damals gab es Zweifel an dem Wahrheitsgehalt dieser Aussage.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
