Koalition einigt sich auf Rauchverbot
on Dezember 2, 2006
Die Koalitionsfraktionen konnten einen Kompromiss für einen besseren Nichtraucherschutz in Deutschland finden. Demnach soll es in Schulen und Kindergärten ein komplettes Rauchverbot geben.
In öffentlichen Gebäuden, Theatern, Kinos, Sportstätten, Krankenhäusern, öffentlichen Verkehrsmitteln und Restaurants soll das Rauchen weiggehend eingeschränkt werden. Das Rauchen wird dort nur noch in extra eingerichteten Raucherräumen erlaubt sein, die durch Türen vom Nichtraucherbereich abgetrennt sein müssen. Verstößt ein Gastwirt gegen das Verbot, drohen ihm bis zu 5000 Euro Strafe, Raucher zahlen bis zu 200 Euro Strafe.
Die Regelungen für einen besseren Nichtraucherschutz schließen Schankwirtschaften (Kneipen, Nachtclubs und Bierzelte) aus. Dort müssen Nichtraucher auch in Zukunft mit Belästigung und Gesundheitsschädigung durch den Tabakrauch rechnen.
Die Bundesregierung wird laut ihrem Sprecher, Thomas Steg, den Kompromiss der Christ‑ und Sozialdemokraten bis kommende Woche rechtlich prüfen.
Update vom 8. Dezember 2006: Nach der rechtlichen Prüfung wurde das geplante Verbot auf Grund verfassungsrechtlicher Bedenken des Innen‑ und des Justizministeriums verworfen.
Quelle: SPIEGEL ONLINE
One comment
[...] Bundesregierung verzichtet auf ein einheitliches Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten. Als Grund werden verfassungsrechtliche Bedenken des Innen‑ und des Justizministeriums angegeben. [...]
by Bundesregierung verwirft einheitliches Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten » Tabakblog on 27. Februar 2007 at 19:02. #