Frankreich beschließt Rauchverbot
Ab dem 01. Februar 2007 ist in Frankreich das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen, dazu zählen Behörden, Schulen, Schwimmbäder, Bibliotheken, Postämter oder Museen, sowie an öffentlichen Plätzen mit Publikumsverkehr wie beispielsweise Flughäfen, Bahnhöfen oder Metrostationen nicht mehr gestattet. Um das Rauchverbot durchzusetzen, können Polizisten Geldstrafen in Höhe von 68 Euro verhängen.
Ab dem 01. Januar 2008 gilt das Rauchverbot auch für private Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Neben Restaurants, Bars und Cafés sind somit auch Kasinos und Diskotheken davon betroffen. Ab Anfang 2008 darf auch am Arbeitsplatz nicht mehr geraucht werden. Unternehmen können ihren rauchenden Mitarbeitern allerdings einen „Rauchraum“ bereitstellen. Für diesen gelten strenge sanitäre Auflagen, die gewährleisten müssen, dass kein Rauch aus dem Rauchraum in andere Räume gelangen kann.
Sollte das Gesetz wie geplant in Kraft treten, hätte Frankreich damit eines der umfassendsten Nichtraucherschutzgesetze weltweit.
Quelle: FAZ.NET
